Erklärung zur Barrierefreiheit
Vorwort
Mit dem Gesetzesdekret Nr. 82 vom 27. Mai 2022 wurde die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen umgesetzt.
Leitlinien zur Barrierefreiheit von Dienstleistungen in Umsetzung von Art. 21 des Gesetzesdekrets Nr. 82/2022, Version 1.0 vom 04.03.26.
Das Dekret wurde im Amtsblatt (Allgemeine Reihe Nr. 152 vom 01.07.2022) veröffentlicht und trat am 16. Juli 2022 in Kraft, doch die entsprechenden Bestimmungen gelten erst ab dem 28. Juni 2025.
Caffè Moak Spa verpflichtet sich, seine Websites gemäß dem Gesetz Nr. 82 vom 27. Mai 2022 barrierefrei zu gestalten, mit dem die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen umgesetzt wurde. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites https://caffemoak.com/.
Beschreibung der Dienstleistung
Status der Übereinstimmung mit den Anforderungen
Die Website https://caffemoak.com/ entspricht aufgrund der nachfolgend aufgeführten Fälle von Nichtkonformität und/oder Ausnahmen teilweise den Anforderungen von Anhang A der Norm UNI EN 301549:2018 (WCAG 2.1). Caffè Moak Spa führt gemeinsam mit seinen Lieferanten eine Analyse durch, um die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die betreffenden Websites barrierefrei und normkonform werden.
Nicht zugängliche Inhalte
Der folgende Inhalt ist nicht zugänglich, da er nicht mit der zugrunde liegenden harmonisierten Norm EN 301 549 kompatibel ist:
- Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund ist auf einzelnen Seiten zu gering. | WCAG: 1.4.3
- Auf einzelnen Seiten sind Formularfelder ohne Beschriftung vorhanden. Es ist schwierig, mit Screenreadern zu den Formularfeldern zu navigieren. | WCAG: 4.1.2
- Es gibt „iframe“-Elemente, deren Beschriftung bereits auf einzelnen Seiten zugewiesen wurde. Wenn die Elemente nicht eindeutig zugeordnet werden können, könnten Screenreader-Nutzer die Elemente verwechseln. | WCAG: 4.1.2
- Auf fast allen Seiten sind ungültige Werte für das Attribut „aria“ vorhanden. Diese werden von Bildschirmleseprogrammen nicht erkannt und daher nicht korrekt angezeigt. | WCAG: 4.1.2
- Auf vielen Seiten gibt es fokussierbare Elemente, die als dekorativ gekennzeichnet und somit für assistive Technologien zugänglich sind, die jedoch eigentlich ignoriert werden sollten. | WCAG: 4.1.2
Caffè Moak Spa führt derzeit gemeinsam mit seinen Lieferanten eine Analyse durch, um die notwendigen Änderungen vorzunehmen, damit die betreffenden Websites barrierefrei und vorschriftsmäßig sind. Mit dem Ziel, das Erlebnis seiner Online-Kunden schrittweise zu verbessern, hat Caffè Moak Spa zudem proaktiv die SaaS-Software „Eye-Able“ der Web Inclusion GmbH implementiert.
Die betreffende Funktion ermöglicht die Durchführung von Audits, um einzelne Seiten der Website auf digitale Barrieren zu überprüfen. Dabei wird kompatible Unterstützung bereitgestellt, die den Fehler erläutert und einen alternativen Code zu dessen Behebung vorschlägt, sowie weitere Tools, die es den Nutzern der Website ermöglichen, wichtige Funktionen zu nutzen, die die Navigation verbessern können. Das Unternehmen verpflichtet sich, vergangene und zukünftige Weiterentwicklungen des Codes in Übereinstimmung mit den WCAG 2.2-Richtlinien durchzuführen.
Feedback und Kontaktdaten
Hast du Anmerkungen oder Hinweise zu Barriereproblemen auf dieser Website? Kontaktiere uns. Wir erklären dir, welche Barrieren bestehen und wie wir unsere digitalen Angebote verbessern wollen. Wir werden deine Fragen so schnell wie möglich beantworten. Vielen Dank für dein Feedback. Für weitere Informationen kannst du uns unter folgender Adresse kontaktieren:
In der E-Mail müssen folgende Angaben enthalten sein: Vor- und Nachname; Adresse der Webseite, der betroffenen Bereiche der Website oder des Kundenbereichs, auf die sich die Meldung bezieht; klare und prägnante Beschreibung des aufgetretenen Problems; verwendete Geräte (Betriebssystem, Browser, assistive Technologien).
AGID
Im Falle einer unbefriedigenden Antwort oder einer ausbleibenden Antwort innerhalb von dreißig Tagen auf die Mitteilung oder die Anfrage kann die betroffene Person eine Meldung an die AGID richten:
Haftungsausschluss
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